Städtebau:
Die städtebauliche Anordnung nimmt die südlich angrenzende Zeilenstruktur auf und führt sie bis zur Haupterschließung im Norden weiter. Im Bereich der Straße werden 5- Geschossige Kopfbauten angeordnet. Damit gelingt eine angemessene Fassung des Straßenraums. Durch die Zeilenstruktur wird der südlich an der Grundstücksgrenze vorhandene Grünzug städtebaulich bis zur Erschließungsstraße wirksam. Gleichzeitig gelingt die stadträumliche Verknüpfung mit dem angrenzenden Gebäudebestand. Durch die Ost- West Ausrichtung der Baukörper sind optimale, durchgesteckte Wohnungsgrundrisse möglich. Die gestaffelten Baukörper, mit städtebaulichem Abschluss der Zeilen an der Nordseite schaffen maßstäbliche, teilprivate Innenräume, ohne diese zu den öffentlichen Räumen im Norden und Süden abzuriegeln.
Freiraumplanung:
Die Freianlagen erhalten nach Norden einen "Filter" der sich aus einer Verdoppelung der Straßenallee und die TG Zufahrten zusammensetzt. Damit wird eine Zwischenzone zwischen der Freifläche zwischen den Wohnzeilen und der öffentlichen Verkehrsfläche geschaffen. Zentral in den Freibereichen wird eine öffentliche "Angerzone" vorgeschlagen. Die öffentlichen und halböffentlichen Freiräume zwischen den Gebäudezeilen weisen eine strikte Gliederung auf. Östlich des Angers sind die privaten Freiflächen geplant. Zum Anger werden diese durch die Nebengebäude, Pflanzbereiche oder Hecken abgegrenzt. Im Süden des Grundstücks, im Bereich des bestehenden Grünzugs werden wohnungsnah Spielflächen für Kleinkinder errichtet. Hier entsteht auch eine Wegeverbindung die vom Quartierseingang im Nordosten, vorbei an den Spielplätzen und den Zugängen zu den Angerflächen bis zum öffentlichen Weg im Südwesten des Wettbewerbsgrundstücks führt.
Wohnungsgrundrisse:
Die Wohnungserschließung erfolgt wirtschaftlich durch die Planung von 3 bzw. -spännigen Treppenräumen. Die Wohnungsorientierung in den 5 geschossigen Kopfbauten ist jeweils einseitig nach Osten bzw. Westen geplant. In den Zeilenbauten sind die Wohnungen entweder von Osten nach Westen durchgesteckt oder einseitig nach Westen orientiert. Alle Wohnungen verfügen über einen angemessenen privaten Freibereich in Form von Balkonen oder Terrassen. Diese Freibereiche sind durch die wechselweise Vorschaltung von würfelförmigen Kuben vor gegenseitigen Einblicken geschützt. Der Anteil der öffentlich geförderten Wohnungen wird in den beiden östlichen Wohnzeilen und hier in den Kopfbauten und dem nördlichen Teil der Riegelbauten nachgewiesen.